FAQ

Häufig gestellte Fragen:

Fragen zu Blitzer.eu

Blitzer.eu ist eine Webseite die sich zum Ziel gesetzt hat, Europa- & Deutschlandweit Verkehrsangelegenheiten in allen Bereichen und Bußgeldbescheide, rechtlich auf ihre Richtigkeit zu überprüfen ggf. bei Erfolgsaussichten diese vor Gericht anwaltlich zu vertreten.

Folgen Sie diesen drei Schritten:

  • 1. Jetzt kostenlos prüfen Button anklicken und auswählen was Ihnen vorgeworfen wird.
  • 2. Formular ausfüllen und Sachangaben zu Ihrem Vorwurf angeben.
  • 3. Anwalt prüfen lassen, durch absenden des Formulars.

Nach Abschluss dieser drei Schritte werden wir Sie in kürze darüber informieren, welche Erfolgsmöglichkeiten bestehen.

Nein, es entstehen Ihnen keine Kosten.

Ja, Sie können Ihre eigene Rechtsschutzversicherung nutzen.

Ja, Sie können durch unseren Vertragspartner, sich rückwirkend rechtsschutzsversichern.

Fragen zu Rechtsschutzversicherung (Rückwirkend & Zukünftig)

Wir arbeiten mit allen Rechtsschutzversicherungen zusammen!

Allerdings unser Vertragspartner für Rechtsschutz ist die ARAG Versicherung.
Diese ermöglicht uns eine rückwirkende & zukünftige Rechtsschutzversicherung anzubieten.

Je nachdem bei welcher Rechtsschutzversicherung Sie sind, übernimmt diese für den Sachverhalt Ihre Anwalts- und Gerichtskosten, wenn erforderlich auch durch alle Instanzen. Allerdings falls Sie noch keine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt die ARAG ab sofort nach Abschluss bis 3 Monate rückwirkend und ebenso alle zukünftig anfallenden Kosten.

Je nachdem bei welcher Rechtsschutzversicherung Sie sind, wird der Beitrag individuell berechnet!

Bei der ARAG liegt der Monatsbeitrag für die rückwirkende Rechtsschutzversicherung ca. bei 30 Euro.

Bei allen Ordnungswidrigkeiten die Ihnen im Straßenverkehr vorgeworfen werden können.

Beispiele:

• Verkehrsunfall

• Abstands- und Rotlichtverstoß

• Geschwindigkeitsüberschreitung

Sowie bei allen anderen Ordnungswidrigkeitsmissachtungen im Straßenverkehr.

• Beim Kauf oder die Reparatur Ihres Autos.

• Nach einem Verkehrsunfall wenn Sie Schadensersatz geltend machen wollen.

• Wenn Ihnen Fahrerflucht oder fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen wird.

• Wenn Ihr Führerschein entzogen werden soll und Sie mit Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten sich auseinander setzten müssen.

Der Verkehrsrechtsschutz bei der ARAG greift ab sofort nach Abschluss bis 3 Monate rückwirkend und ebenso zukünftig.

Dies bedeutet:

• Es gibt keine Wartezeit, so dass ein Schadensfall bis zu 3 Monate zurückliegend rechtsschutzversichert ist.

• Zugleich ein Schadenfall der in der Zukunft Eintritt ebenfalls rechtsschutzversichert wird.

Die Dauer der Vertragslaufzeit ist je nach Rechtsschutzversicherung individuell vereinbart!

Bei der ARAG liegt die Dauer der Vertragslaufzeit für die rückwirkende Rechtsschutzversicherung bei 3 Jahren.

Auf Wunsch kann diese zu einem späteren Zeitpunkt in eine Rechtsschutzversicherung mit mehreren Paketen umgewandelt werden.

Die Vorteile sind je nach Rechtsschutzversicherung unterschiedlich vereinbart!


Bei der ARAG sind in der Rechtsschutzversicherung folgende Vorteile enthalten:

• ARAG JuraTel – auch international (Kompetente Hilfe bei Rechtsfragen – z. B. nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung oder Verkehrsunfall).

• Konfliktlösung durch Mediation (Ein von der ARAG vorgeschlagener Mediator hilft Ihnen dabei, einen Streit außergerichtlich beizulegen).

• ARAG Online Rechts-Service (Sobald Sie den Verkehrsrechtsschutz abschließen, erhalten Sie Zugang zu der umfassenden ARAG Online-Datenbank).

Bitte beachten: Sie können die Rückwärtsversicherung nur abschließen, wenn noch kein Anwalt über eine Beratung hinaus für Sie tätig geworden ist. Es darf noch kein Mahnverfahren bzw. keine Klage bei Gericht gegen Sie anhängig sein.